Rechtsanwaltspartnerschaft
Fratton & Rainer
Ilzweg 7
82140 Olching
T: 08142-66 93 80
F: 08142-66 93 829
M:info@fratton-rainer.de
Für
Schrottimmobilien ist
Rechtsanwalt Rainer zuständig.
Seit Beginn der 90er Jahre wurden in ganz Deutschland hunderttausende private Kapitalanleger durch sogenannte „Schrottimmobilien" geschädigt.
Das Muster, nach dem hierbei vorgegangen wurde, war immer gleich: Anlagevermittler suchten die Anleger zu Hause auf, um ihnen eine Immobilie oder einen Immobilien-Fonds als Kapitalanlage zu verkaufen. Die Anleger wurden dabei vor allem mit den zu erwartenden Steuervorteilen und der garantierten Miete für das Objekt geworben.
Bereits kurz nach dem Kauf stellte sich jedoch heraus, dass die Preise für die Immobilien stark überteuert waren und die versprochenen Mieten niemals erwirtschaftet werden konnten.
Mehrere Banken und Bausparkassen haben sich an diesen Geschäften beteiligt.
Jahrelang war die Rechtsprechung der deutschen Gerichte für die Anleger sehr ungünstig.
Nach einigen wegweisenden Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes im Jahr 2005 ist nun aber Bewegung in die Angelegenheit gekommen. Nunmehr haben Anleger auch vor deutschen Gerichten eine bessere Chance, an ihr Geld zu kommen.
Nachdem sich geschädigte Anleger jahrelang vor Gericht überwiegend darauf berufen hatten, dass das Geschäft in einer Haustürsituation zu Stande gekommen war, und damit ihre Ansprüche begründeten, hat der Bundesgerichtshof im Jahr 2006 die Hürden für ein erfolgreiches Berufen auf die Haustürsituation so hoch gelegt, dass die Anleger hiermit faktisch kaum noch Erfolg haben.
Im Gegenzug hat der Bundesgerichtshof eine für die Anleger sehr interessante neue Möglichkeit eröffnet: Demnach haben Anleger Anspruch auf Schadensersatz, wenn die finanzierende Bank und der Vermittler bzw. Vertreiber der Immobilie in institutionalisierter Weise zusammengearbeitet haben, auch der Kredit über den Vermittler bzw. Vertreiber der Immobilie vermittelt wurde und durch den Vermittler bzw. Vertreiber der Immobilie eine arglistige Täuschung begangen wurde. Eine solche arglistige Täuschung kann beispielsweise bestehen in falschen Prospektangaben, fehlerhaften Berechnungen der Mieterträge, falschen Angaben über die Eigentumsverhältnisse an der Immobilie, Verschweigen des Vorliegens eines Mietpools etc.
Außerdem haben Anleger einen Anspruch auf Schadenersatz gegen die finanzierende Bank, wenn der Kaufpreis der Immobilie knapp doppelt so hoch war wie ihr wirklicher Wert und die Bank dies wusste.
Damit haben sich die Möglichkeiten für Anleger, erfolgreich gegen die finanzierende Bank vorzugehen um Schadensersatz zu erhalten, deutlich verbessert.
Unsere Kanzlei vertritt Geschädigte von Schrottimmobilien. Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung an, die auf Ihren individuellen Fall eingeht. Ob ein Rechtsstreit erfolgversprechend ist, muss in jedem Einzelfall beurteilt werden. Wenn ein gerichtliches Verfahren Sinn macht, vertritt unsere Rechtsanwaltskanzlei Sie vor allen deutschen Landgerichten, Oberlandesgerichten, dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof.